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DAS GESCHÄFTSFELD
UVV-PRÜFUNG & REPARATUREN
Warum ist eine regelmäßige Prüfung erforderlich?
Durch die Unfallverhütungsvorschriften der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (UVV), die eine jährliche Prüfung u.a. aller Hebezeuge, Krane, Last- und Anschlagmittel sowie PSAgA vorschreiben, soll die technische Sicherheit der Ausrüstung oder Geräte gewährleistet werden.


WAS TUN WIR FÜR SIE?
Wir unterstützen Sie dabei, unangenehme Überraschungen zu vermeiden, indem wir regelmäßige Prüfungen und Wartungen Ihrer Ausrüstung durchführen. So bleibt Ihre Technik sicher und gesetzeskonform.
PRÜFUNG-WARTUNG-REPARATUR
Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen führen regelmäßige Betriebsbegehungen und Inspektionen durch, um sicherzustellen, dass die Unternehmen die geltenden Vorschriften einhalten. Bei Nichtbeachtung oder gar Eintritt eines Schadensfalles können zivilrechtliche Schadensersatzansprüche oder auch arbeits- bzw. sogar strafrechtliche Folgen für einen Betrieb und einzelne, verantwortliche Mitarbeiter entstehen.

UNFALLVERHÜTUNGS VORSCHRIFTEN

Unsere Erfahrung - Ihre Sicherheit
Wie kann WIEDENMANN Sie hierbei unterstützen?
Wir investieren kontinuierlich in die Weiterbildung unserer Mitarbeiter, um sicherzustellen, dass diese immer über die neuesten Verordnungen, Richtlinien und Normen informiert und darin ausgebildet sind. Unsere Prüfungen entsprechen den Vorschriften der DGUV und den spezifischen Herstellervorgaben, außerdem sind wir
von zahlreichen Herstellern als Service-Center zertifiziert.
Unser mobiler Service ermöglicht es uns, Wartungen, Prüfungen und Reparaturen entweder in unseren hochmodernen Werkstätten oder direkt bei Ihnen vor Ort durchzuführen.
Wir bieten u.a. auch die vorgeschriebene Rissfreiheitsprüfung für Ketten an, die alle drei Jahre gemäß der DGUV Regel 109-017 durchgeführt wird, um höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten.
Wir prüfen nach: | |
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DGUV 101-005 | Hochziehbare Personenaufnahmemittel |
DGUV 112-198 | Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz |
DGUV 112-199 | Persönliche Schutzausrüstung zum Retten |
VDI 2700 und DIN EN 12195-2-4 | Spanngurte / Ladungssicherung |
DGUV 17 | Veranstaltungstechnik |
DGUV 208-016 | Leitern und Tritte |
DGUV 52 | Krane |
DGUV 54 | Winden, Hub- und Zuggeräte |
DGUV 68 | Hubwagen |
DGUV 108-007 | Regale |
DGUV 109-017 | Anschlag- und Lastaufnahmemittel |
DGUV 100-500 | Hebebühnen |
DGUV 100-500 | Bauaufzüge zur Beförderung von Gütern |
ASR 1.6 | Kraftbetätigte Fenster |
ASR 1.7 | Kraftbetätige Türen und Tore |

Ihre Rechtssicherheit ist unser Auftrag!
Prüfung durch unseren WS-Prüfservice
Lassen Sie Ihre wiederkehrenden Prüfungen von Arbeitsmitteln durch unsere Sachkundigen und befähigten Mitarbeiter durchführen. Sie als Auftraggeber sind verpflichtet, sich von dem von Ihnen beauftragten Unternehmen einen aktuellen Sachkunde-Nachweis der mit der Prüfung und Reparaturen eingesetzten Mitarbeiter vorlegen zu lassen. Diesen bekommen Sie bei uns unaufgefordert. Durch fortlaufende Weiterqualifizierung sind unsere Mitarbeiter immer auf dem neuesten Stand bezüglich der gesetzlichen Rahmenbedingungen, der aktuellen Verordnungen, Richtlinien, Normen und der jeweils gültigen DGUV-Fassungen.
Gerne unterstützen wir Sie auch mit folgenden Dienstleistungen:
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach TRBS 1111 & TRBS 2121
- „Taggen“ der Betriebsmittel mittels RFID/NFC Technologie
- Ausarbeiten von Projekten bei Neuinvestitionen oder Ersatzbeschaffungen
Was Sie sonst noch erwarten dürfen:
- Eine kompetente telefonische Beratung, gerne mit einem Projektbesuch vor Ort
- Prüfsystematik basierend auf jahrzehntelanger Erfahrung
- Individuelle Anpassung des Prüfablaufs an Ihre Bedürfnisse
- Umfassender Nachweis aktueller Prüfungen und Kalibrierungen für alle Arbeitsmittel
- Erfahrenes Fachpersonal, das die vorgeschriebenen Prüfungen gewissenhaft für Sie durchführt
- Zuverlässige Kennzeichnung der Betriebsmittel, optional mit RFID-Markierungen
- Eine gerichtsfeste Dokumentation elektronisch und/oder in Hardcopy
- Jährliche Erinnerung und Abstimmung für eine planmäßige Prüfplanung

Ihre Rechtssicherheit ist unser Auftrag!
Definition der Sachkunde
Sachkunde, bezogen auf den Arbeitsschutz, ist die Fähigkeit, bestimmte Einrichtungen, Arbeitsmittel, PSA etc. auf Einhaltung von Schutzvorschriften zu prüfen (z. B. im Rahmen der Prüfungen von Arbeitsmitteln nach der Betriebssicherheitsverordnung –BetrSichV– durch befähigte Personen). Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der zu prüfenden Einrichtung hat und mit dem zutreffenden Vorschriften- und Regelwerk so weit vertraut ist, dass er den sicheren technischen und gesundheitsgerechten Zustand der Einrichtung beurteilen kann. Gleichwohl hat der Sachkundige sich auch nach dem neuesten Stand der Technik zu orientieren. Diese Voraussetzungen sind nur zu erfüllen durch periodisch wiederkehrende Fortbildungen. Dies weisen wir für unsere Auftraggeber nach.
Jeder Arbeitgeber ist gemäß dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung und gemäß der Vorgabe der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherungen (DGUV) verpflichtet, die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu erhalten und auch Dritte nicht zu gefährden.
Die Arbeitsbedingungen des Unternehmens müssen unter den Gesichtspunkten der Arbeitssicherheit beurteilt werden und daraus resultierende Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist das wichtigste Instrument, um dieser Verpflichtung nachzukommen. Dies gilt für physische als auch für psychische Belastungen. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung fachkundig durchgeführt wird. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu lassen.
Die Gefährdungsbeurteilung beschreibt eine Vorgehensweise, durch welche die Gesundheits- und Sicherheitsgefährdungen der Arbeitnehmer erkannt und beurteilt werden. Durch eine systematische Untersuchung aller Aspekte der Arbeit sowie der begleitenden Prozesse kann eine auswertbare Aussage über potenzielle Gefahren und deren Beseitigung sowie Präventions- und Schutzmaßnahmen gemacht werden.
Eine angemessene Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt nicht nur die direkten oder offensichtlichen Gefährdungen, sondern beinhaltet eine grundlegende Beurteilung der Gesamtsituation inklusive der notwendigen Prüffristen. Sie beinhaltet unter anderem, auf welche Weise Verletzungen oder Schäden entstehen können und wie diese Gefahren beseitigt werden können. Ist die Beseitigung der Gefahr nicht möglich, so wird eine Begrenzung der Gefahren durch vorbeugende Schutzmaßnahmen entwickelt.
Die Vermeidung von Unfällen und krankheitsbedingtem Arbeitsausfall ist ganz klar ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und dient der Sicherung und dem Erhalt der Arbeitsplätze, als auch der positiven Entwicklung des Unternehmens insgesamt. Mit den Themen Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten werden in Deutschland viele Arbeitgeber täglich konfrontiert. Der krankheitsbedingte Ausfall von Mitarbeitern kann für ein Unternehmen schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben. Die Vermeidung von teuren Bußgeldern für nicht aktualisierte oder fehlende Gefährdungsbeurteilungen geht hier einher.
Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung sind alle erforderlichen Maßnahmen festzulegen und umzusetzen, um als Arbeitgeber eine sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel gewährleisten zu können. Die durchgeführten Maßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit zu prüfen und der Gesamtprozess ist generell zu dokumentieren.
Mobiler Prüf- und Reparaturservice

Erhöhen Sie Sicherheit und Effizienz
Prüfung und Wartung Ihrer Hebezeuge
Um Gefahren zu vermeiden, die sich z.B. durch Verschleiß bei regelmäßigem Einsatz ergeben können, sind Hebezeuge gemäß DGUV Vorschrift 54 mindestens einmal jährlich zu prüfen.
Zu Hebezeugen zählen z.B. Elektrozüge, Druckluftzüge, Flaschenzüge, Handhebelzüge, Seilzüge, Seilwinden, Stahlwinden und Hydraulikheber. Die Wartung und Prüfung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern erhöht auch die Lebensdauer und Arbeitssicherheit Ihres Hebezeuges.
Seit über 30 Jahren prüfen und reparieren wir Hebezeuge aller Fabrikate, ob handbetrieben, elektrisch, hydraulisch oder pneumatisch in unseren Werkstätten oder – durch unseren mobilen Prüfservice – auch direkt vor Ort, in Ihrem Betrieb oder auf der Baustelle.
Fragen Sie an – wir schicken Ihnen gerne unser Angebot.
40 Jahre Expertise
UVV-Prüfungen Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Prüfung und Wartung für Ihre Sicherheitsausrüstung
Als herstellerzertifiziertes Service-Center sind wir seit mehr als 40 Jahren Ihr zuverlässiger Partner für UVV-Prüfungen, Wartungen und Reparaturen von Auffanggurten, Verbindungsmitteln, Höhensicherungsgeräten, Rettungshubgeräten, Abseilgeräten, Lastsicherungsgeräten sowie horizontalen und vertikalen Schienen- und Seilsicherungssystemen.
Durch die kontinuierliche Schulung unseres hochqualifizierten Servicepersonals sind wir befähigt, über 100 verschiedene baumustergeprüfte Geräte zu revidieren und stets auf dem aktuellen Stand der Technik zu sein.
Die gesetzlich vorgeschriebenen, jährlich wiederkehrenden UVV-Prüfungen führen wir gemäß den Vorschriften der DGUV sowie den Herstellervorgaben in unseren Werken durch. Auf Wunsch können diese Prüfungen auch direkt bei Ihnen vor Ort erfolgen.
Prüfung und Wartung von Herstellern wie:
Protecta, Cresto, Rollgliss, SALA, Mittelmann, Bacou-Dalloz, Honeywell Miller, Falcon, Skylotec / Kaufmann, u.v.m.

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Für jegliche Anliegen oder weitere Informationen besuchen Sie gerne unsere Seite mit den Ansprechpartnern unter dem folgenden Link.

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