Prüfen von Regalen nach DGUV Regel 108-007
Regale sind nach DIN EN 15635 mindestens alle 12 Monate von einer fachkundigen Person zu überprüfen. In der DGUV Regel 108-007 (BGR 234) sowie DGUV Information 208-043 ist detaillierter ausgeführt, was bei der Regalprüfung zu beachten ist.
Geprüft werden müssen Regale jeglicher Art, beispielsweise
- Fachbodenregale
- Palettenregale,
- Kragarmregale
- Einfahrregale,
- Umlaufregale,
- Durchfahrregale,
- Kleinteilregale,
- Hochregale.
- Die Regalprüfung konzentriert sich auf den ordnungsgemäßen Aufbau, die Kennzeichnung der zulässigen Belastung
und Vorhandensein der notwendigen Schutzeinrichtungen.
- Es werden Sichtkontrollen der Regalbauteile auf Beschädigungen hin durchgeführt.
- Erstellung eines Prüfprotokolls mit Auflistung aller Beanstandungen und zu ergreifenden Maßnahmen.
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