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Prüfen von Regalen nach DGUV Regel 108-007

Regale sind nach DIN EN 15635 mindestens alle 12 Monate von einer fachkundigen Person zu überprüfen. In der DGUV Regel 108-007 (BGR 234) sowie DGUV Information 208-043 ist detaillierter ausgeführt, was bei der Regalprüfung zu beachten ist.

Geprüft werden müssen Regale jeglicher Art, beispielsweise

  • Fachbodenregale
  • Palettenregale,
  • Kragarmregale
  • Einfahrregale,
  • Umlaufregale,
  • Durchfahrregale,
  • Kleinteilregale,
  • Hochregale.

- Die Regalprüfung  konzentriert sich auf den ordnungsgemäßen Aufbau, die Kennzeichnung der zulässigen Belastung
  und Vorhandensein der notwendigen Schutzeinrichtungen.

- Es werden Sichtkontrollen der Regalbauteile auf Beschädigungen hin durchgeführt.

- Erstellung eines Prüfprotokolls mit Auflistung aller Beanstandungen und zu ergreifenden Maßnahmen.


Ein großes Lager-Sortiment an Ersatzteilen (auch in Sondergüte) ermöglicht uns zeitnahe Mängelabstellungen, oft noch vor Ort.

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