Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln DGUV Regel 109-017
Alle Anschlagmittel, beispielsweise Ketten, Hebebänder, Seile, Haken, Ösen und Schäkel müssen vor der ersten Inbetriebnahme sowie mindestens einmal jährlich (bei Bedarf auch öfter) von einem Sachkundigen geprüft werden. Rundstahlketten, die als Anschlagmittel verwendet werden, müssen mindestens alle 3 Jahre auf Rissfreiheit überprüft werden. Hierzu bieten wir eine zerstörungsfreie Prüfung mittels Magnetpulverprüfung an.
Als Anschlagmittel gelten:
- Ketten,
- Seile und Seilgehänge,
- Polyesterrundschlingen,
- Hebebänder,
- Haken,
- Ösen,
- Schäkel
Geprüft wird bei den Anschlagmitteln
- der Zustand (Verformung, Risse, Brüche, etc.),
- der bestimmungsgemäße Zusammenbau,
- die Sicherheitseinrichtungen (z.B. Schnepper im Hakenmaul, Verbindungsglieder, Verkürzungshaken, etc.)
Ein großes Lager-Sortiment an Ersatzteilen (auch in Sondergüte) ermöglicht uns zeitnahe Mängelabstellungen, oft noch vor Ort.
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