Die Unfallverhütungsvorschriften der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung schreiben eine jährliche Prüfung aller Hebezeuge, Krane, Last- und Anschlagmittel vor: UVV-Prüfung
Die rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Unfallverhütungsvorschriften ergeben können, sind vielfältig. Bei Eintritt eines Schadenfalles können zivilrechtliche Schadensersatzansprüche oder auch arbeits- bzw. sogar strafrechtliche Folgen für einen Betrieb und einzelne, verantwortliche Mitarbeiter entstehen.
Wir helfen Ihnen gerne, solche unangenehmen Überraschungen zu vermeiden!
Wir warten, prüfen und reparieren Ihre Geräte in unseren Servicewerkstätten oder auch vor Ort in Ihrem Betrieb: Mobiler Prüf- und Reparaturservice
Unser mobiler Prüfservice ist bestens ausgerüstet und führt die erforderlichen UVV-Prüfungen oder Reparaturen direkt vor Ort durch.
Bereits seit vielen Jahren führen wir Sachkundigen-Prüfungen nach den UVV und DIN für alle Anlagen und Geräte durch. Dies gilt auch für die im Abstand von 3 Jahren durchzuführende Rißfreiheitskontrolle nach DIN 685 bzw. UVV DGUV Regel 109-017 für Ketten. Nach Abschluss erhalten Sie von uns ein Prüfzeugnis sowie die notwendige Prüfplakette.
Gedruckt von: https://www.wiedenmannseile.de/de/uvv-pruefung/