PSAgA allgemeine Wiederholungsunterweisung nach DGUV Regel 112-198, 112-199
Dauer: | 1 Tag |
Termin: | 04.12.2024 in Pouch 11.12.2024 in Marktsteft (ausgebucht) 13.12.2024 in Marktsteft 28.02.2025 in Marktsteft 24.03.2025 in Pouch 26.05.2025 in Marktsteft 23.06.2025 in Pouch 15.09.2025 in Pouch 22.09.2025 in Marktsteft 19.11.2025 in Marktsteft 15.12.2025 in Pouch auf Anfrage auch in Issum möglich |
Preis: | € 232,00 |
Art.-Nr.: | 47ago-10allg-wumin |
Schulungsinhalt:
• Gesetzliche Grundlagen (Vorschriften und Regelwerke, EU-Richtlinien)
• Regeln der Technik (z.B. DIN-/EN-Normen)
• Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften
• Einsatzbereiche von Industriearbeitern und Industriekletterern
• Unfallgefahren bei Höhenarbeiten
• Aufbau von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz
• Anziehen und Tragen des Auffanggurtes
• Das Hängen im Auffanggurt (Hängeentlastung)
• Unterschiedliche Verbindungsmittel und deren Nutzung
• Halteseile, Falldämpfer, Höhensicherungsgeräte
• Mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung: Funktionsweise
• Falldistanzen und Anwendung
• Erforderliche Sturzräume
• Anschlagpunkte
• Steigschutz
• Rettungsgerät: Funktionsprinzip, Handhabung
• Aufbewahrung und Wartung
• praktische Übungen: Rettungsübungen aus dem Absturz gefährdeten Bereich
• Rettungsketten und Notfallverfahren
Leistungen:
- 1 - tägige Unterweisung zur Anwendung von PSAgA (8 Unterrichtseinheiten mit je 45 min.)
- Schulungsunterlagen
- Mittagessen
- Pausengetränke
- Lehrgangsbescheinigung
Voraussetzungen
1. Erstunterweisung nach DGUV-R 112-198/199
2. Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe
3. Normgerechte und geprüfte, eigene Ausrüstung;
Leihausrüstung kann zur Verfügung gestellt werden.
Die Teilnahme an dieser Wiederholunterweisung legitimiert den Teilnehmer als sachkundigen Anwender zum Tragen und Anwenden von Schutzausrüstungen bei Arbeiten mit Absturzgefahr für ein weiteres Jahr. Den Teilnehmern werden zum Auffrischen des vorhandenen Wissens, praxisnah die erforderlichen gesetzlichen und physikalischen Grundlagen vermittelt, ergänzend hierzu wird anhand von praktischen Übungen das vorhandene Wissen auf den neuesten Stand gebracht. Das wiederholende Auffrischen von Rettungstechniken rundet diese gesetzlich vorgeschriebene Wiederholunterweisung ab.