Fortbildung zum Sachkundigen für die Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen
gemäß ASR A1.8, DGUV-R 103-007 sowie DGUV-I 208-032
Termin: | auf Anfrage |
Preis: | auf Anfrage |
Art.-Nr.: | 47ago-21steig-euin |
Fortbildungsinhalt:
- Gesetzliche Grundlagen (Vorschriften und Regelwerke, EU-Richtlinien)
- Regeln der Technik (z.B. DIN-/EN-Normen)
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften
- Grundlagen und Funktionalitäten, Dokumentationen
- Konstruktionsarten und Befestigungsarten (Einholm-, Zweiholmleitern, Rückenschutz, Steigeisen und Steigschutz)
- Stellung, Verantwortung, Pflichten und Haftung der „Befähigten Person“ (Sachkundiger)
- Unfallgefahren
- Physikalische Grundbegriffe der Verbindungstechnik
- Prüfungskriterien, Schadensmerkmale und Kennzeichnung
- Regelmäßige Prüfung, Außerordentliche Prüfungen
- Prüfumfang und Nachweis der Prüfung
- Prüfung nach Regelwerken
- Prüfung an praktischen Beispielen
- Dokumentation
- Informationen über Regelwerke, Betriebssicherheitsverordnung, ArbSchG
- Erfahrungsaustausch
- Praktische Übungen: Übungsbeispiele um Schäden und Mängel an Steigeinrichtungen zu erkennen
Leistungen:
• 2 – tägige Schulung zur befähigten Person
• Schulungsunterlagen
• Mittagessen
• Pausengetränke
• Lehrgangsbescheinigung
Max. Teilnehmerzahl: 12 Personen
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung müssen die Teilnehmer folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für die Fortbildung dürfen nur solche Personen ausgewählt werden, die
1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. Personen, die aufgrund der Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Kenntnisse aufweisen.
* * * Der Kurs findet nur ab einer Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen statt. * * *
* * * Sondertermine nach Absprache * * *