Drahtseilklemmen
verzinkt, früher DIN 741, für untergeordnete Anforderungen
Anmerkung: Drahtseilklemmen früher DIN 741 entsprechen nach Auffassung des Deutschen Normenausschusses DIN nicht mehr dem Stand der Technik und wurden daher aus der Norm gestrichen. Sie werden ersetzt durch Drahtseilklemmen DIN 13411-5 (s.u.). Werden an die Seil-Endverbindung sicherheitstechnischeAnforderungen gestellt, so müssen Drahtseilklemmen nach DIN 13411-5 angewendet werden. Sicherheitstechnische Anforderungen bestehen nach Auffassung der Berufsgenossenschaften immer dann, wenn durch das Versagen der Seil-Endverbindung Personen oder Sachwerte gefährdet werden können. Drahtseilklemmen früher DIN 741 erfüllen diese Anforderungen nicht und dürfen nur zur Herstellung von lösbaren Seilverbindungen für untergeordnete Zwecke verwendet werden. Wir weisen besonders auf die Haftungsrisiken hin.
Art. Nr. 17741...
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