Zum Anschlagen der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz gibt es vielerlei Möglichkeiten.
Die EN 795 für horizontale Anschlageinrichtungen teilt diese in 5 verschiedene Klassen ein
- EN 795 Klasse A: feste Anschlagpunkte (Diese Anschlagpunkte werden fest verbaut und sind somit mit dem Bauwerk / Untergrund fest verbunden. Ein Abnehmen ist nicht möglich. HINWEIS: Bei Anbringen von festen Anschlagpunkten an Bauwerken sind die Richtlinie des DIBt zu beachten!)
- EN 795 Klasse B: mobile Anschlagpunkte (Diese Anschlagpunkte sind nur vorübergehend an der Struktur befestigt / aufgebaut, sie können jederzeit entfernt und an einem anderen Ort wieder aufgebaut werden. Hierunter fallen z.B. Trägerklemmen, Bandschlingen, mobile Lifelines oder auch Dreibeine)
- EN 795 Klasse C: Seilsicherungssysteme (Diese Anschlageinrichtungen bestehen hauptsächlich aus einem zwischen zwei Punkten gespannten Stahlseil, an dem man sich mit einem für das Seil zugelassenen Läufer oder einem Karabiner einhängen kann. Ein Seilsicherungssystem deckt einen größeren Arbeitsbereich ab als ein normaler Anschlagpunkt und kann auch um Kurven geführt werden. Es bietet damit eine größere Flexibilität und mehr Bewegungsradius für den Anwender. HINWEIS: Bei Anbringen von festen Seilsicherungssystemen an Bauwerken sind die Richtlinie des DIBt zu beachten!)
- EN 795 Klasse D: Schienensysteme (Diese Anschlageinrichtungen bestehen aus einer festen Führungsschiene, auf der ein Läufer aufgebracht ist. In diesem kann der Anwender seine PSAgA einhängen, um sich so gegen Absturz zu sichern. Schienen können mit Kurvenelementen ausgestattet werden und bieten einen größeren Bewegungsradius, sowie höhere Flexibilität als normale Anschlagpunkte. Sie können sowohl am Boden, auf Brusthöhe, als auch Überkopf angebracht werden. Auch hängende Arbeiten, wie sie z.B. in der Seilzugangstechnik ausgeführt werden müssen, sind bei einigen Schienensystemen möglich, da diese deutlich weniger Durchhang haben als Seilsicherungssysteme. HINWEIS: Bei Anbringen von festen Schienensystemen an Bauwerken sind die Richtlinie des DIBt zu beachten!)
- EN 795 Klasse E: durch Eigengewicht gehaltene Anschlageinrichtungen (Diese Anschlageinrichtungen werden auf ebenen horizontalen Flächen aufgebracht. Sie haben ein hohes Eigengewicht, wodurch keine zusätzliche Befestigung am Untergrund notwendig ist. Dies ist z.B. auf Flachdächern ein großer Vorteil, da eine Durchdringung der Dachhaut und damit verbundene Undichtigkeiten vermieden werden. Auch bei Untergründen, die eine Krafteinleitung durch feste Anschlagpunkte nicht aushalten würden, eignen sich Auflastgehaltene Anschlageinrichtungen besonders. )
Für vertikale Steigschutzsysteme gibt es die EN 353-1.
Es gibt zwei verschiedene Varianten: Seilsystem und Schienensystem. Bei beiden wird die PSAgA in dem Steigschutzläufer, der auf dem System entlangläuft, eingehängt. Dieser Läufer bremst im Sturzfall die Energie, indem er direkt nach dem Sturz in der Schiene oder am Seil arretiert und der Falldämpfer oder die Sollbruchstelle aufreißt. Ein vertikales Steigschutzsystem wird für den gesicherten Aufstieg, z.B. an Leitern, in Windenergieanlagen etc. verwendet.
HINWEISE:
- Anschlageinrichtungen und Steigschutzsysteme sind gemäß den DGUV-Regeln und den Herstellerrichtlinien mindestens einmal jährlich durch einen entsprechend geschulten Sachkundigen zu prüfen. Wir als zertifiziertes Service-Center prüfen, warten und reparieren die meisten gängigen Anschlageinrichtungen und Steigschutzsysteme. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot!
- Anschlageinrichtungen und Steigschutzsysteme müssen von entsprechend geschulten Montagefirmen verbaut werden. Unsere Monteure qualifizieren sich besonders durch ständige Schulungen direkt bei den Herstellern, sowie durch ihre jahrelange Erfahrung bei der Montage von Absturzsicherungssystemen. Sprechen Sie uns gerne an!
- Die Montage von Anschlageinrichtungen und Steigschutzsystemen, besonders wenn die Befestigungen später nicht mehr einzusehen sind, muss in Art und Ausführung dokumentiert werden, da sonst Probleme bei den jährlichen Prüfungen auftreten können. Sind die Befestigungen weder einsehbar, noch dokumentiert, muss eine Neu-Abnahme mit entsprechenden Prüfungen und/oder Öffnung der Befestigungen durchgeführt werden.