12.06.2018
Bitte beachten: Ab 01.07.2018 werden nur noch solche Helme gefördert, die mit einem Nackenschutz als UV-Schutz ausgerüstet sind.
Ab 1. Juli 2018 werden im Rahmen der Arbeitsschutzprämie „Industrieschutzhelme EN 397 mit 4-Punkt Kinnriemen und Sonnenschutz“ nur noch solche Helme gefördert, die mit einem Nackenschutz als UV-Schutz ausgerüstet sind.
Die Anforderungen an den Kopfschutz für den gesamten Baubereich werden grundsätzlich von der DIN EN 397 (Industrieschutzhelme) abgedeckt. Schutzhelme aus dem Bergsport nach DIN EN 12492 können ebenfalls auf Baustellen eingesetzt werden, wenn sie zusätzlich die DIN EN 397 erfüllen, mit einem 4-Punkt-Kinnriemen nach DIN EN 397 fertig montiert ausgestattet sind und mit einem Nackenschutz als UV-Schutz ausgerüstet sind.
Anstoßkappen, Industrie-Schutzhelme, Hochleistungshelme und Bergsteigerhelme, die den Anforderungskatalog nicht erfüllen, werden von der BG BAU nicht gefördert.
Der Förderantrag wird direkt bei der BG Bau eingereicht. Diese entscheidet, ob eine förderungswürdige Maßnahme vorliegt oder nicht. Dies hängt vom jeweiligen Betrieb und den bisher erteilten Förderungen ab.
Arbeitsschutzprämie:
Pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten
Helm mit Sonnenschutz: max. 30 EUR
Hier können Sie den BG Bau Förderantrag downloaden: Förderantrag
Und unter diesem Link finden Sie die exakten Anforderungen: Anforderungen
Eine Auswahl an Schutzhelmen finden Sie in unserem Online-Shop: Schutzhelme
Wir beraten Sie gerne!
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