Skylotec Milan Abseil- und Rettungsgeräte - Das Warten hat ein Ende!
16.12.2019
Ab 14.01.2020 prüfen wir auch Ihre Skylotec Milan Abseil- und Rettungsgeräte
Ihre Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) sollte nach jedem Einsatz, falls Bedenken am einwandfreien Zustand vorherrschen, jedoch mindestens einmal im Jahr, durch einen unserer Sachkundigen geprüft werden (nach DGUV 112-198). Die Überprüfung des Materials wird durch den DGUV Grundsatz 312-906 sowie durch die Herstellervorschriften geregelt.
Ab dem 14.01.2020 werden in unserer hauseigenen PSAgA-UVV-Werkstatt auch Abseil- und Rettungsgeräte MILAN aus dem Hause Skylotec geprüft. Hierdurch werden wir die Prüfläufe Ihrer Ausrüstung ab diesem Termin viel schneller und flexibler abwickeln können.