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Finanzielle Förderung für Schutzhelme

16.01.2018


Die BG Bau vergibt 2018 wieder Prämien für die Anschaffung von bestimmten Ausrüstungsgegenständen, die dem Arbeitsschutz dienen.  Mit dieser Maßnahme soll die hohe Zahl an Kopfverletzungen bei Arbeitsunfällen reduziert werden. Gefördert werden alle Schutzhelme, die den Anforderungen an den Kopfschutz für den gesamten Baubereich entsprechen (DIN EN 397).

Auch Schutzhelme aus dem Bergsport nach DIN EN 12492 können ebenfalls auf Baustellen eingesetzt werden, wenn sie zusätzlich die DIN EN 397 erfüllen und mit einem 4-Punkt-Kinnriemen nach DIN EN 397 fertig montiert ausgestattet sind. Helme, die die o.g. Voraussetzungen erfüllen, werden auch aufgrund von besonderem Sonnenschutz (z.B. Nackenschutz als UV-Schutz) gefördert, wenn diese ab Hersteller fertig ausgestattet angeboten werden.
Anstoßkappen, Industrie-Schutzhelme, Hochleistungshelme und Bergsteigerhelme, die den Anforderungskatalog nicht erfüllen, werden von der BG BAU nicht gefördert.

Der Förderantrag  wird direkt bei der BG Bau eingereicht. Diese entscheidet, ob eine förderungswürdige Maßnahme vorliegt oder nicht. Dies hängt vom jeweiligen Betrieb und den bisher erteilten Förderungen ab.

Die Arbeitsschutzprämie bei Schutzhelmen mit 4 Punkt-Kinnriemen:
Pro Maßnahme können 50 % der Anschaffungskosten erstattet werden, maximal jedoch 30 Euro für einen Helm mit Sonnenschutz. Bei einem Helm ohne Sonnenschutz beträgt die Erstattung max. 15 Euro.
Ein Faktor wäre beispielsweise „ein Helm pro Mitarbeiter“.

Hier können Sie den BG Bau Förderantrag downloaden: Förderantrag

Und unter diesem Link finden Sie die exakten Anforderungen: Anforderungen

Eine Auswahl an Schutzhelmen finden Sie in unserem Online-Shop: Schutzhelme

Wir beraten Sie gerne!