Mangelhafter Schutz gegen Absturz kann teuer werden!
11.12.2019
LASI Bußgeldkatalog zur Arbeitsstättenverordnung
Manchmal lohnt sich ein Blick in die 1. überarbeitete Fassung des „Bußgeldkataloges zur Arbeitsstättenverordung (LV56), veröffentlicht vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI). Werden bei einer Betriebsprüfung Verstöße gegen die Arbeitsstättenverordnung festgestellt, dann kann das mitunter richtig teuer werden.
Gerade beim Schutz gegen Absturz können mit relativ geringen finanziellen Aufwand Bußgelder vermieden werden.
Zum Beispiel:
- Bußgeld für fehlende Absturzsicherungsausrüstung = 5.000,- €
---> Ein PSAgA-Set kostet nur ca. 250,- €… - Bußgeld fehlende Gefährdungsbeurteilung = 3.000,- €
---> Eine Gefährdungsbeurteilung kostet je nach Umfang und Aufwand zwischen ca. 1.000,- und 2.000,- €
- Bußgeld für ungeprüfte Sicherheitseinrichtungen = 1.000,- €
---> Die UVV-Prüfung eines Höhensicherungsgerätes kostet ca. 100,- € - Bußgeld für Arbeiten mit defekter Absturzsicherung = 5.000,- €
---> Die Reparatur/Instandsetzung von Absturzsicherungen kostet ab ca. 60 €/ je Arbeitsstunde.
(Den kompletten Bußgeldkatalog finden Sie hier: https://lasi-info.com/uploads/media/LV56-Bussgeld_Arbeitsstaette.pdf )
Sie sehen also – es darf nicht am falschen Ort gespart werden, ansonsten könnte es bei der Feststellung von Versäumnissen ein dickes Bußgeld geben – und das wird in der Regel immer teuer.