Kranführerschein / jährliche Unterweisung

17.03.2014


Die Unfallgefahren, die bei der Nutzung von Kranen lauern, stehen und fallen nicht nur mit der Wartung des Kranes, sondern auch mit dem Verantwortungsbewusstsein des Bedieners.

Nicht umsonst dürfen in Deutschland nur ausgebildete Kranführer eine Krananlage steuern (vgl. BGV D6 – §29, BGG 921). Eine Ausbildungspflicht besteht unabhängig von der Tragfähigkeit und der Bauart des Kranes. Ausgenommen sind lediglich Krane, bei denen alle Bewegungen durch Muskelkraft erzeugt werden (handbetätigte Krane).

Minimieren Sie die Unfallgefahren Ihrer Mitarbeiter durch eine qualifizierte Ausbildung. Seit Jahrzehnten arbeiten wir mit renommierten Kranherstellern zusammen und verfügen nicht nur über große Erfahrung in der Montage und Reparatur von Kranen, sondern auch im sicheren Umgang mit Krananlagen.

Die Ausbildung wird in Gruppen bis ca. 15 Teilnehmern bei Ihnen vor Ort oder bei uns im Werk Marktsteft absolviert. So lernen die Kranführer direkt die Anlagen kennen, mit denen sie später arbeiten. Im Anschluss an den Lehrgang nimmt der Referent die nötige Prüfung der Teilnehmer ab und händigt den Kranführerschein aus. So haben Sie die Möglichkeit, gleich eine ganze Gruppe, zum Beispiel neuer Mitarbeiter, einzuweisen und schnell im Betrieb einzusetzen.

Neben der Erstausbildung von Kranführern, bieten wir ebenfalls die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Unterweisung (vgl. BGV A1 – §4) in Bezug auf die Bedienung von Kranen, bei Ihnen vor Ort oder bei uns im Werk an.

Alle von uns angebotenen Kranführerschulungen werden ausschließlich von erfahrenen Ausbildern durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie unter Schulung Kranführer.




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