07.05.2020
Empfehlungen für die Unterweisung zur Anwendung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und Rettungsausrüstungen (RA).
Durch die während der Coronavirus-Pandemie bestehenden Einschränkungen können die Unterweisungen zur Anwendung von PSAgA oft nicht wie gefordert eingehalten werden.
Nach §31 DGUV Vorschrift 1 müssen für persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen sollen, Unterweisungen mit Übungen durchgeführt werden. Hierunter fällt z. B. auch die Durchführung von Rettungsübungen. Der theoretische Teil einer Unterweisung kann bedingt z. B. durch E-Learning oder auch Videokonferenzen erfolgen. Bei be- stimmten praktischen Teilen ist es jedoch nicht möglich, den derzeit geforderten 1,5 m Sicherheitsabstand zu gewähr- leisten. Daher treten vermehrt Fragestellungen in Zusammenhang mit Unterweisungen zur Anwendung von PSAgA und RA auf.
Diese Stellungnahme des Sachgebietes PSAgA und RA des Fachbereichs Persönliche Schutzausrüstungen der DGUV enthält Empfehlungen für die Unternehmerin und den Unternehmer, um die Benutzung von PSAgA in sicherer Weise zu ermöglichen, wenn erforderliche Unterweisungen oder Teile hiervon aufgrund der derzeit bestehenden Einschränkungen und Bestimmungen, die auf die Corona Virus-Pandemie zurückzuführen sind, nicht eingehalten werden können. Die Gültigkeit dieser Empfehlungen ist u. a. beschränkt
Hier geht’s zum PDF der DGUV mit den Empfehlungen:
Gedruckt von: https://www.wiedenmannseile.de/de/aktuelles/newsdetails/