28.06.2017
Höhensicherungsgerät mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz!
Die BG Bau setzt ein Zeichen für die Sicherheit und fördert die Anschaffung von leichten Höhensicherungsgeräten mit geeigneter PSAgA für Hubarbeitsbühnen.
Die Förderung beträgt 50 % der Anschaffungskosten pro Höhensicherungsgerät und PSA; max. € 250.
Die Voraussetzungen sind:
• geeignetes Höhensicherungsgerät (kantengetestet,
max. 1,8 m Gurtband, max. 1 kg schwer, mit interner
Falldämpfung)
• geeignete PSA (Gurt, der den Verunfallten in einer
Position hält, in der er auf die Rettung warten kann)
• Teilnahme an einer Schulung zum Thema PSAgA
(mit Praxisteil und schriftlicher Prüfung,
nicht älter als 6 Monate)
Für mehr Informationen klicken Sie bitte hier:
- Angebot Höhensicherungsgerät ACB 1.8 für Hubarbeitsbühnen
Gedruckt von: https://www.wiedenmannseile.de/de/aktuelles/newsdetails/